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Erschienen in der Zeitschrift Hörakustik 5/2001, S. 8ff
Die Sicht eines erfahrenen HNO -Praktikers
Behandlung der Altersschwerhörigkeit
Nach einem Vortrag beim 25. Interdisziplinären Forum der Bundesärztekammer, 11.-13. Januar 2001,
Köln: "Fortschritt und Fortbildung in der Medizin", Thema IV: Die Verbesserung der Lebensqualität als
therapeutisches Ziel des Arztes am Beispiel der Schwerhörigkeit und des Tinnitus.

Eingangs erscheint eine nähere Definition des Titels notwendig
1. Schwerhörigkeit im Alter ist eine individuell sehr unterschiedlich früher oder später typische, aber nicht
zwingend auftretende altersbegleitende Veränderung; es gibt durchaus auch Hochbetagte mit einem
exzellenten Gehör. Die vielfältigen Gründe für die individuell sehr unterschiedliche Ausprägung aller
Alterungsprozesse und dabei auch eines Hörverlustes sind hier nicht das Thema. Wir haben vielmehr eine
Schwerhörigkeit im Alter, die sogenannte Altersschwerhörigkeit, als gegeben hinzunehmen, und unser
Thema ist, wie wir damit ärztlich umzugehen haben, um den Betroffenen die Verbesserung ihrer Lebens-
qualität zu gewährleisten, die sie als Patienten von uns erwarten können.
2. Wie das Altern überhaupt, so kann man auch die Altersschwerhörigkeit nicht kausal behandeln: Es kann
sich bei der Behandlung somit immer nur um unser Bemühen handeln, die vorhandene Altersschwerhörigkeit
so gut wie möglich auszugleichen. Das kann nur geschehen durch eine Versorgung mit Hörhilfen.
3. Somit sind hier ausdrücklich ausgeklammert alle genetischen und/oder früher oder später erworbenen
Defekte infolge von Ohrerkrankungen oder -verletzungen.
Wenige Zahlen nur sollen die Größe der Problematik umreißen
In Deutschland werden rund 95 % der Hörgeräte zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
abgegeben; diese Versorgung ist straff geregelt in den Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Zusätzliche Hin-
weise geben die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-
Chirurgie, herausgegeben von der AWMF (Nr. 017/065).
Für die Verordnung von Hörhilfen ist dabei allein zuständig der HNO-Arzt bzw. Facharzt für Phoniatrie und
Pädaudiologie, überwiegend in den Praxen, in besonderen Fällen in Kliniken.
Wechselnde Angaben und Auffassungen findet man dagegen bei den Fragen:
Wie groß ist der Versorgungsbedarf?
Wie weit ist er gedeckt?
Das "Deutsche Grüne Kreuz" (DGK) hat 1985 die am ehesten handfesten Zahlen, die uns bis heute als Anhalt
zur Verfügung stehen, ermittelt mit 9 bis 10 Mio versorgungsbedürftigen Hörgeschädigten in der damaligen
BRD, nach der Wiedervereinigung hochgerechnet auf den Bedarf in Gesamtdeutschland mit 11 bis 12 Mio.
HörgeräteAkustiker sprechen gern von 14 oder gar 16 Mio, Keller dagegen von nur 3 statt 10 Mio potentieller
Hörgeräteträger. Eine aktuelle Studie der "Fördergemeinschaft Gutes Hören" (FGH/Dürr) nennt 11,5 Mio
unversorgte Hörbehinderte. Eine andere aktuelle Erhebung (Sohn) kommt auf eine Hörbeeinträchtigung bei
19 % der Bevölkerung (~ 12 Mio) und 2 % Hörgerätebesitzer (~ 1,3 Mio); Schwerhörigkeit findet sich dabei
betont im Alter; 85 % aller Hörgerätebesitzer sind älter als 60 Jahre.
Diese Zahlen unterliegen einer gewissen Dynamik. Zum einen nimmt mit schnell steigender Lebenserwartung
der Bevölkerung das Gewicht der sogenannten Altersschwerhörigkeit ebenso schnell zu. Zum anderen
müssen wir eine Zunahme der Schwerhörigkeit bereits bei jungen Erwachsenen feststellen, vorwiegend als
Folge von Freizeitlärm; Zenner schätzt diesen Zuwachs unter gleichbleibenden Bedingungen bis 2030 auf
immerhin 9 Mio ein.
Ebenso unsicher zu schätzen ist der erreichte Versorgungsgrad. Die Zahlen der neu abgegebenen Hörgeräte
(2/3 HdO- und 1/3 IdO-Geräte) haben sich bei etwas über 500 000 pro Jahr stabilisiert. Ca. 35 bis 65 %
(BIHA 35 % regional sehr unterschiedlich bis 60 oder 65 %) davon werden für beidohrige Versorgung verbraucht.
Daraus ergibt sich eine Versorgungszahl pro Jahr von allenfalls knapp 300 000 Personen. Nimmt man realistisch
die durchschnittliche Gebrauchsdauer der Hörgeräte mit 5 bis 7 Jahren an, so kommt man daraus auf eine
Gesamtzahl der Hörgeräteträger von 1,7 bis 2,5 Mio; etwa in Übereinstimmung mit dieser eigenen Schätzung
hatte der ZVEI schon für 1993 eine Zahl von 1,8 Mio Hörgeräteträgern in Deutschland errechnet, sie dürfte sich
in den letzten Jahren wenig verändert haben.
Es ist wohl keine Frage, dass damit eine quantitativ erhebliche Unterversorgung festgestellt ist
Seit Jahren immer wieder als unbefriedigend betont wird zudem der Zeitpunkt der Erstversorgung auch bei der
Altersschwerhörigkeit. Es ist naheliegend, dass eine frühzeitige Versorgung erfolgreicher sein könnte, die erfolgt,
bevor der Hörbehinderte im Verlaufe einer in Jahren schleichend zunehmenden Schwerhörigkeit das richtige
Hören nach und nach verlernt hat. Und je älter er inzwischen geworden ist, um so schwerer fallen wird es ihm,
das richtige Hören mit den Hörgeräten dann wieder zu erlernen, so dass häufig zusätzlich ein gesondertes
Kommunikationstraining erforderlich wird.
Abhilfe schaffen könnten hierbei eine allgemein verbesserte Aufklärung der Bevölkerung und eine gesteigerte
Aufmerksamkeit der Hausärzte mit frühzeitigen Screening-Untersuchungen bei Verdacht auf Altersschwerhörigkeit.
Ist nun aber beim Betroffenen endlich doch der Entschluss herangereift, es mit einer Hörgeräteversorgung einmal
zu versuchen, so stellen sich ihm für den beratenden Ohrenarzt vor allem folgende Fragen:
Was erwartet der Hörbehinderte von seinen Hörgeräten? Was von diesen Erwartungen ist zu erfüllen - was aber
ist heute nicht zu erfüllen und warum nicht?
Der erfahrene Ohrenarzt trennt diese Erwartungen in einerseits diejenigen bei einer Erstversorgung und in
andererseits die Erwartungen des routinierten Hörgeräteträgers bei einer Wiederversorgung.
Die Hemmungen des Hörbehinderten, sich erstmals eindeutig zu seiner Behinderung zu bekennen und sich zur
Hörgeräteversorgung zu entschließen, sind hinreichend bekannt und unbewältigt. Immer noch hat das Hörgerät,
ganz anders als die Brille, das Image der Prothese. Diese Hemmungen überwinden zu helfen, das ist unver-
ändert eine der besonderen Aufgaben des Ohrenarztes; sie verlangt psychologisches Einfühlungsvermögen und
den sorgsamen Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, dazu eine saubere Diagnostik, aber sie erfordert zugleich
auch Kenntnisse des Ohrenarztes über die Möglichkeiten der Hörgeräte, ihrer Technik, ihrer Anpassung und ihrer
Probleme.
Die aktuelle Erhebung der Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH) zeigt statistisch sehr eindeutig, dass der HNO-
Arzt nach wie vor für den Patienten die Instanz darstellt, die über die Notwendigkeit und Richtigkeit einer
Hörhilfenversorgung zu beraten und zu entscheiden hat. Der in den Richtlinien vorgegebene Weg über den HNO-
Arzt zum Hörgeräte-Akustiker und das arbeitsteilige Zusammenwirken dieser beiden Berufsgruppen im Sinne einer
optimalen Versorgung sind unverändert das Normalbild in den Augen des Patienten.
Nur erwähnt seien hier verschiedene daneben bestehende Verfahren des sogenannten "Verkürzten Versorgungs-
weges", die durch ein Urteil des BGH vom 29.6.2000 zumindest für die klagende Vertriebsfirma mehr oder weniger
klar legalisiert worden sind (s. zusammenfassende Darstellung: Deutsches Ärzteblatt 97/48, 1. Dezember 2000,
C2448). Eine Diskussion der sehr umfangreichen medizinisch-technischen, rechtlichen und politischen Problematik
würde hier den Rahmen sprengen.
Das Interesse des Hörbehinderten kann nur sein, mit möglichst geringen Eigenmitteln und verlässlicher Qualität
möglichst gut passend versorgt zu werden
Sein Grundbedürfnis ist recht einfach zu formulieren:
Er möchte mit den Hörgeräten wieder normal hören, "so wie früher", er möchte sich in jeder Umgebung wieder auf
sein Gehör ungestört und unbewusst verlassen können. Wer allerdings als Ohrenarzt die uneingeschränkte
Realisierung dieser Erwartung verspricht, der wird das Vertrauen des Hörbehinderten schnell wieder verlieren,
denn bis heute ist diese Erwartung nicht annähernd vollständig zu erfüllen.
Wesentlicher Einstieg in die Hörgeräteverordnung ist darum, im ausführlichen Beratungs-Gespräch des Ohren-
arztes mit dem Schwerhörigen, ihm deutlich und verständlich zu machen, dass eine Versorgung mit Hörgeräten
seine Lebensqualität entscheidend verbessern kann, dass aber auch die beste Hörgeräteversorgung kein
normales Gehör wiederbringen wird, kurz, dem Schwerhörigen klar zu machen, dass die Hörgeräte ihm einen
großen Gewinn und Vorteil bringen werden, dass er aber wird lernen müssen, anders zu hören - und dass er
vielleicht auch wird lernen müssen, mit einigen Gebrauchsproblernen umzugehen, die Hörgeräte nun einmal
haben.
Anders die Erwartungen bei der Wiederversorgung des erfahrenen Hörgeräteträgers. Hier ist die Erwartung vor
allem die, dass entsprechend dem allgemein gewohnten Fortschritt der Technik das Hören mit den neuen Geräten
besser sein sollte; er weiß ja, dass das Hören mit Hörgeräten immer nur eine wesentliche Hilfe sein kann, dass kein
Normalhören zu erwarten ist: Aber besser sollte es dann bei der Anschaffung neuer Hörgeräte schon sein - und er
erwartet auch, dass die Gebrauchsprobleme geringer sein sollen.
Welche Probleme, Bedürfnisse und Erwartungen stehen im Vordergrund?
Oben an stehen finanzielle Probleme, sie sind heute allen GKV-versicherten Hörgeräte-Trägern gemeinsam. Fast
jeder Hörgeräteträger oder Hörgeräte-Aspirant in Deutschland weiß heute, dass er ohne Zuzahlung wohl gute und
vielleicht auch ausreichende Geräte auf Kosten der Krankenkasse bekommen kann, dass er aber für bessere
Hörgeräte einen Teil der Kosten wird selber tragen müssen, oder - anders herum gesehen - dass er auf bessere
Hörgeräte wird verzichten müssen, wenn er die Zuzahlung nicht leisten kann oder will. Eine Härtefallregelung gibt
es nicht.
Allen anders lautenden Beteuerungen von Gesundheitspolitikern und Krankenkassenvertretern zum Trotz arbeitet
hier die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung mit einer typischen Zweiklassenversorgung, und die wird der
Bevölkerung zunehmend bewusst:
Nur wer zahlen kann und will, der hat auch Zugang zu den besseren Hörgeräten. Dies ist um so mehr unver-
ständlich, als die Gesamtkosten für Hörhilfen gerade einmal 0,2 % der Gesamtausgaben der GKV beanspruchen.
Was nun sind denn bessere Hörgeräte aus der Sicht des Hörbehinderten?
Kosmetik spielt eine gewisse Rolle.
Die Hörgeräte sollen klein, leicht und möglichst unauffällig zu tragen sein, so dass man ihren Gebrauch nach
Möglichkeit gar nicht bemerkt, weder der Träger selbst, noch sein Gegenüber. Von der Werbung lange Jahre allzu
sehr in den Vordergrund gestellt, spielen kosmetische Gesichtspunkte auch heute immer noch bei Frauen und bei
Männern gleichermaßen eine große, eine aus ärztlicher Sicht viel zu große Rolle. Sich genauso selbstverständlich
zum Tragen von Hörgeräten zu bekennen wie zum Tragen einer Brille, das ist den meisten Hörgeräteträgern immer
noch nicht möglich.
Die Entwicklung zu immer kleineren Geräten, zu Im-Ohr-Geräten, Gehörgangsgeräten und gar CIC-Geräten
(Complete in the Canal) kommt dieser kosmetischen Erwartung entgegen. Dabei ist seit Jahren die Bedeutung der
räumlichen Enge in den IdO-Geräten für die Leistungsfähigkeit dieser Geräte immer geringer geworden.
Konstruktionsbedingt haben beide Konzepte ihre Vor- und Nachteile.
Je stärker nun allerdings die Schwerhörigkeit ausgeprägt ist, desto geringer wird die relative Bedeutung der
kosmetischen Gesichtspunkte.
Dem höhergradig Schwerhörigen steht die Hörverbesserung, das möglichst optimale Sprachverstehen im Vorder-
grund. Dabei erwartet er, dass möglichst wenig oder besser gar kein Eigenrauschen und kein Rückkoppelungs-
pfeifen auftreten. Erwartet wird hier vor allem optimale Leistung.
Seine Hörgeräte sollen in allen Situationen die gleiche Verbesserung der Sprachverständlichkeit und ein
angenehmes Hören gewährleisten.
Je einfacher dabei die Bedienung der Geräte ist, desto besser werden sie empfunden.
Der Batterieverbrauch schließlich soll dabei möglichst gering sein; auch die Batteriekosten spielen eine erhebliche
Rolle in der Zweiklassenversorgung.
Optimale Nutzung der Technik wird erwartet.
Sie setzt eine optimale Anpassung im arbeitsteiligen Zusammenwirken und mit eingehender Beratung von HNO-
Arzt und Hörgeräte-Akustiker voraus.
Je höher entwickelt die modernen Hörgeräte sind - die Industrie spricht gern von modernen Hörsystemen - um so
aufwendiger sind auch die Anpassvorgänge. Ein modernes System mit 20 Kanälen, jeder jeweils mit eigener
frequenzabhängiger Verstärkung und Begrenzung, und zusätzlicher Mehrfachmikrofon-Technik, das kann nur
noch mit Hilfe spezieller EDV-Software überhaupt eingestellt werden.
Grundsätzlich hat zu gelten: Jede Schwerhörigkeit, auch jedes altersschwerhörige Gehör,
ist in Nuancen anders.
Angepasst werden muss möglichst frequenzspezifisch unter Vermeidung von Obersteuerung immer an den
individuellen Hörschaden.
Sicher gibt es wenige Fälle einfacher linearer Schwerhörigkeit, bei der man eigentlich nur einen banalen
Linearverstärker einzugliedern braucht. Mit dem selben Gerät wird auch der Hörbehinderte mit einer kompli-
zierteren Form seines Hörverlustes "besser" hören, zumindest deutlich lauter - ob er damit auch die Sprache
seiner Mitmenschen besser verstehen kann, das ist allerdings eine andere Frage, eine Frage mit sicher negativer
Antwort.
Perfekte Anpassung verlangt, besonders bei den schwierigeren, den höhergradigen Innenohrhörverlusten mit
Recruitrnent, dass nicht nur der Hörgeräte-Akustiker die moderne Entwicklung der Hörgerätetechnik und der
Anpassverfahren beherrscht, sondern dass auch der Ohrenarzt fachgerecht beraten kann und sich auf diesem
Gebiet ständig fortbildet, die Bedeutung der Unbehaglichkeitsschwelle erfasst hat und zumindest weiß, was GC
und PC, AGC, Tonblenden und Passfilter, Tief-, Mittel- und Hochtonkanal, Störschallunterdrückung, was digitale
Programmierung, automatische Regelung, was Mehrprogrammtechnik, Fernbedienung, was neuerdings digitale
Signalverarbeitung und Mehrfachmikrofon-Technik usw. in Hörgeräten bedeuten, welche Vorteile eine auto-
matische Rückkoppelungsunterdrückung mit der verbesserten Möglichkeit zur offenen Anpassung hat - wann
diese Besonderheiten notwendig sind und wann überflüssig, wo hier die Vorteile und wo die Probleme liegen.
Und er sollte auf jeden Fall für die Erfolgskontrolle die Hörfeldskalierung beherrschen.
Und er sollte dabei auch wissen und bei Bedarf deutlich machen, dass nicht in jedem Falle relativ einfacher
Schwerhörigkeit alle diese teuren technologischen Errungenschaften benötigt werden - dazu verpflichten ihn
der § 12SGBV und beim zuzahlungspflichtigen Hörgerät seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Patienten nach
der Berufsordnung.
Andererseits muss er auch die Prinzipien der modernsten technischen Verbesserungen kennen, um seinen
Patienten ausreichend beraten zu können. So zeigen sich die Vorteile der aktuellen Mehrmikrofontechnik bei der
Abschirmung von Störschall von den Seiten und von hinten als deutlich besseres Sprachverstehen gerade unter
erschwerten Bedingungen; das Zusatzmikrofon ist dabei wahlweise zuschaltbar, entweder - einfach und
vergleichsweise billig - durch einen kleinen Schalter am Hörgerät, oder - aufwendiger und teurer, aber elegant -
durch eine scheckkartengroße Fernbedienung, neuerdings weiter perfektioniert als Schaltknöpfe an einer
Armbanduhr, oder aber schließlich vollautomatisch.
Die letztlich vom Hörgeräte-Akustiker im Benehmen mit dem Hörgeräteträger ausgewählten Hörgeräte sollten
immer das Ergebnis einer "vergleichenden Anpassung" sein, d. h. ausgewählt unter dem Gesichtspunkt des
"angenehmsten Hörens" und Handlings aus einer Gruppe von Geräten gleicher Leistungsklasse.
Bei der sogenannten "gleitenden Anpassung", bei der nach eingetretener Gewöhnung Frequenzbereich und
Verstärkung in kleinen Schritten bis zur optimalen Nutzung erhöht werden, zeigt sich besonders deutlich eine gute
Zusammenarbeit von Ohrenarzt und Hörgeräte-Akustiker.
Auch regelmäßige Nachsorge sowohl beim Ohrenarzt zur Kontrolle des Gehörs und zur Pflege der Ohren als auch
beim Akustiker zur technischen Überwachung und Wartung der Hörgeräte gehört notwendig zur optimalen
Ausnutzung der Hörhilfen.
Wichtige Grundfrage: ein- oder beidohrige Versorgung? Und diese jetzt oder später?
Die sofortige beidohrige Hörgeräte-Versorgung als die einzig sinnvolle Versorgung beidohriger Schwerhörigkeit -
soweit immer sie technisch und pathophysiologisch möglich ist - hat sich mit erheblicher Verspätung nun auch in
Deutschland zunehmend durchgesetzt als Regelversorgung, dabei insgesamt erstaunlich uneinheitlich: So gibt
die Bundesinnung der Hörgeräte-Akustiker als Bundesdurchschnitt immer noch kümmerliche 35 % an, regional
aber hat sich durchaus ein Satz von 60 bis 65 % durchgesetzt. Es ist bedauerlich, dass es immer noch HNOÄrzte
und immer noch Ärzte beim MdK gibt, die aus falsch verstandener Sparsamkeit eine Versorgung nur eines Ohres
für ausreichend und zweckmäßig ansehen, die nicht verstehen wollen oder können, dass sie ihrem Patienten
damit gerade den wichtigsten Gewinn der Hörgeräte-Versorgung vorenthalten - das ist das verbesserte Sprach-
verstehen im allgegenwärtigen Umgebungsgeräusch. Bei einer Wiederversorgung ist immer wieder festzustellen,
dass das eine einzelne Hörgerät bisher ungern und ohne Überzeugung als lästige, wenn auch notwendige Hilfe
getragen worden ist, dass aber die neue beidohrige Versorgung nun plötzlich zur vollen Akzeptanz führt.
Gibt es eine Verbesserung der Akzeptanz durch Komfort?
Die Hauptmenge der Versorgungsfälle in der durchschnittlichen HNO-Praxis betrifft in der Regel nicht die
problematischen Formen, nicht die hochgradigen und auch nicht die mittelgradigen Schwerhörigkeiten, sondern
gerade als Altersschwerhörigkeit die gering- bis mittelgradige Schwerhörigkeit - und hier herrschen in der Praxis
etwas andere Gesetze, hier stehen Bedienungs-Komfort, Bequemlichkeit, angenehmes Hören und Kosmetik viel
mehr im Vordergrund der Bedürfnisse und der Erwartungen des Patienten.
Die Miniaturisierung der Hörgeräte ist in den letzten Jahren am sichtbarsten vorangekommen. Es ist für den
Ohrenarzt eine erhebliche Erleichterung seiner Überzeugungsarbeit, dass er dem Schwerhörigen heute sagen
kann, dass die großen Hinter-dem-Ohr-Geräte nur noch in Ausnahmefällen notwendig sind, vor allem bei sehr
hohem Leistungsbedarf wegen hochgradiger oder besonders problematischer Schwerhörigkeit. Erfahrungsgemäß
sind heute nahezu alle Schwerhörigen mit kleinen HdO-Geräten voll befriedigend zu versorgen, wenn man einmal
Kostengesichtspunkte unberücksichtigt lässt.
Die Akzeptanz der Im-Ohr-Hörgeräte, erstaunlicherweise auch die der kosmetisch nicht unbedingt günstigeren
Concha-Geräte, hat dabei erheblich zugenommen, vornehmlich weil ihr Tragekomfort den der HdO-Geräte doch
deutlich übersteigt.
Als erwünschter Nebeneffekt wird von erfahrenen Hörgeräteträgern dabei auch bemerkt, dass die Lage der
Concha- oder Gehörgangsgeräte akustisch günstiger ist, dass das Richtungshören und damit das Sprach-
verstehen im Umgebungsgeräusch besser gewährleistet ist als mit HdO-Geräten.
Der höchste Anspruch betriffi die "immer" situationsgerechte Leistung der Hörgeräte
Das schwierigste, das Hauptproblem jeder Hörgeräteversorgung bilden immer noch die so sehr unterschiedlichen
Bedingungen, unter denen die Hörgeräte arbeiten und eine möglichst optimale Sprachverständlichkeit
gewährleisten sollen. Das gilt durchaus auch für die technisch "richtigen" Hörgeräte: Nur umstellen muss man sie
in den meisten Fällen.
Jeder erfahrene Ohrenarzt kennt vor allem bei seinen älteren Hörgeräteträgern diejenigen, die ganz offen
resigniert erklären, ihre Hörgeräte vorwiegend zum Fernsehen zu tragen, sie auf der Straße, beim Einkaufen usw.
und in größerer Gesellschaft aber nicht benutzen zu können, dies völlig unabhängig von kosmetischen
Gesichtspunkten. Fehlende oder ungenügend wirksame AGC, fehlende Störschallunterdrückung bei zu spärlich
ausgestatteten Hörgeräten, vor allem aber einfach das immer wieder notwendige mühsame und insbesondere
alten Menschen oft kaum mögliche Umstellen des Potentiometers zur Lautstärkeregulierung und gegebenenfalls
anderer Hebelchen und Schalter, sie sind die Hauptgründe für diese alltäglichen Schwierigkeiten.
Hier haben die letzten Jahre einen entscheidenden Fortschritt gebracht mit den automatisch regelnden
Verstärkern, zahlenmäßig vornehmlich dem K-Amp und neuerdings EQ-Verstärkern. Mehrprogrammgeräte sind
vielen zu aufwendig, der richtige Umgang mit den verschiedenen Programmen stellt allzu oft eine Überforderung
vor allem für alte Menschen dar. Die Automatik aber kommt den Bedürfnissen des Hörgeräteträgers am weitesten
entgegen, denn der will nach Möglichkeit das Hörgerät nur in das Ohr stecken, einschalten und dann gut hören.
Die Konsequenz aus solch unterschiedlichen Richtungen der Bedürfnisse des Hörgeräteträgers einerseits und
andererseits der technischen Entwicklungsmöglichkeiten kann eigentlich nur eine gegenläufige weitere
Entwicklung der Hörgeräte sein:
Sie sollen auf der einen Seite für den Benutzer so einfach wie möglich zu handhaben sein, am besten keinerlei
Bedienung außer allenfalls der Batterieladung und dem Ein-/Ausschalten erfordern. Die Hörgeräte sollen auf der
anderen Seite automatisch allen Situationen auch unter schwierigsten Bedingungen gerecht werden.
Das verlangt einen zunehmend aufwendigen technischen Apparat mit automatischen, intelligenten Regelungen
und entsprechend differenzierte individuelle Anpassung. Kurz - je einfacher den Bedürfnissen des Hörgeräte-
trägers folgend das Gerät äußerlich wird, um so komplizierter wird es in seinem Inneren sein müssen.
Der Voll-Automatik gehört dabei die Zukunft
Und dies auch beim Hörgerät nicht nur des alters-schwerhörigen, sondern auch des jüngeren Hörgeschädigten.
Wer heute in seinem PKW ein Automatikgetriebe, ABS, ESP und eine automatische Niveauregelung hat, der
kann nicht verstehen, dass so ein lächerliches kleines Ding im Ohr nicht auch automatisch funktionieren können
soll. Und dabei übersieht er noch, dass sein hochgezüchteter automatisierter Autobahnrenner nicht zugleich auch
als Gelände- und Jagdwagen, als Schwimmwagen und als Ackerschlepper funktionieren kann.
Eine solche Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten aber wird vom Hörgerät zwangsläufig erwartet, denn das Bedürfnis
des Hörgeräteträgers orientiert sich an der vollautomatischen Leistungsfähigkeit des normalen, des gesunden
Ohres, eben jenes Gehörs, das er früher einmal besessen hat. Und dieses normale Gehör hat nun einmal die
ungeheure Funktionsbreite, die wir auch heute noch nicht ganz zu verstehen gelernt haben, und die mit Hör-
geräten ganz zu erreichen auch bei aller technischen Perfektionierung voraussichtlich immer ein Traum bleiben
wird.
Es ist zudem schon deutsche politische Tradition, dass die Bedeutung eines guten Gehörs für die zwischen-
menschliche Kommunikation, und damit für die Lebensqualität in jedem und besonders in höherem Lebensalter
unverstanden bleibt und missachtet wird, und das, obwohl immerhin etwa jeder fünfte Bürger und Wähler
betroffen ist, ganz gleich, ob er zur wesentlichen Eigenleistung in der Lage ist oder nicht.
Hat das gewiss nicht arme Deutschland es nötig, seine Hörbehinderten nach dem Grundsatz zu behandeln:
"Weil Du arm bist, brauchst Du nicht gut zu hören"??
Prof. Dr. Klaus Seifert
Quellen:
Dürr 1: Aus den aktuellen FGH-Marktstudien: Statt Hörgeräten Lebensfreude verkaufen, Hörakustik 5 /2000,92. -
Von Hörgeräte-Terroristen und Handhabungs-Pessimisten, Hörakustik 6/2000, 30
Seifert K: Hörgeräteversorgung in der Praxis. Vortrag III. Dithmarscher HNO-Tagung, Brunsbüttel 15./16.07.2000
Sohn W: Aktueller Stand der Schwerhörigkeit in Deutschland. - Ergebnisse einer repräsentativen Hörscreening-
Studie (erstellt durch die Universität Witten-Herdecke im Auftrage der Siemens SAT), Vortrag/Pressegespräch:
Zusfassg.: Hörakustik 3/2000, 6
Weitere Literatur
Seifert K: Die Versorgung der Schwerhörigen mit modernen Hörgeräten. Deutsches Ärzteblatt 91(1994)
Heft 9 A: 5. 576
Seifert K: Derzeitiger Stand der Hörgeräteversorgung und der Betreuung von Hörgeräteträgern. Hauptvortrag III,
67. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie,
18-22. Mai 1996 in Aachen. - HNOInform. 21(1996) 96
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Prof. Dr. med. Klaus Seifert, geboren 1929, legte sein Medizinisches
Staatsexamen 1954 ab und promovierte 1955.
1962 bis 1965 folgte die Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-
Ohren-Heilkunde an der HNO-Klinik der Universität Kiel, die Habilitation
1968, seit 1975 ist unser Autor Apl. Professor der Universität Kiel. Von
1970 bis 1997 war er als niedergelassener HNO-Arzt mit Belegabteilung
in Neumünster tätig.
Seit 1988 ist er Ehrenmitglied der Ungarischen Gesellschaft für Hals-
Nasen-Ohrenheilkunde. 1991 wurde ihm der Friedrich-Hofmann-Preis der
Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-
Chirurgie verliehen.
Von 1980 bis September 2000 war Prof. Dr. Seifert Landesvorsitzender
Schleswig-Holstein und Vorstandsmitglied des Deutschen Berufsverbandes
der Hals-Nasen-Ohrenärzte, seit 1988 dessen 1. Vorsitzender und
verantwortlicher Herausgeber der Zeitschrift "HNO -Mitteilungen". 1999
wurde er Ehrenmitglied des Verbandes.
Seit 1988 bis 2000 war er Mitglied des Präsidiums der Deutschen
Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie
und ist seit dem Jahr 2000 Ehrenmitglied auch dieser Gesellschaft.
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